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HINWEIS ZU DEN PREISEN TOURISTISCHER PLÄTZE

Am 3. Juli 2018 hat der Vorstand des Konsortiums der Tourismusbörse (CBAT), das dem Fremdenverkehrsministerium der Balearenregierung untersteht, die endgültige Genehmigung der Preistabelle für den Kauf von Touristenplätzen in privaten Wohnhäusern, die touristische Aufenthalte vermarkten vorgenommen,

Abgesehen von den beiden wesentlichen Voraussetzungen, die diese Häuser erfüllen müssen, nämlich in einem vom Inselrat Mallorcas oder gegebenenfalls von der Stadtverwaltung von Palma als geeignet erklärtem Gebiet und der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft im Falle von Mehrfamilienhäusern und Häusern, die dem Gesetz des Wohnungseigentums (propiedad horizontal) unterliegen, wird es notwendig sein, die Plätze, die vermarktet werden sollen, zu erwerben. Für jede Wohnung ist die maximale Anzahl begrenzt; diese ist durch die in der gültigen Bewohnbarkeitsbescheinigung angegebenen erlaubten Plätze festgelegt. Ohne Bescheinigung ist es daher nicht möglich, die Plätze eines Wohnhauses zu vermarkten, und es wird die Bescheinigung sein, die die maximale Anzahl von Plätzen bestimmt, die erworben werden können.

Die Preise für die Modalität der Vermarktung von 365 Tagen im Jahr ist wie folgt festgelegt:

• Einfamilienhaus: 3.500 Euro pro Platz;

Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, die dem Gesetz des Wohnungseigentums unterliegen: 875 Euro pro Platz.

 

In der Modalität der Vermarktung des Hauptwohnhauses für 60 Tage im Jahr, unabhängig von seiner Typologie, beträgt der Preis pro Patz 291,67 Euro pro Platz.

Diese Beträge können in Raten über 5 jährliche Zahlungen von jeweils 20% gezahlt werden. Die erste Zahlung muss innerhalb des Monats erfolgen, der auf das Datum des Erwerbs der Plätze folgt. Die restlichen Zahlungen erfolgen alle 12 Monate bis zur vollständigen Bezahlung der gekauften Plätze. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Interessent jederzeit die Zahlung der ausstehenden Beträge vorziehen.

Wenn einer der Beträge, die der Teilzahlung unterliegen, nicht innerhalb der festgelegten Zeiträume gezahlt wird, muss die betroffene Partei die Zahlung innerhalb von 10 Arbeitstagen leisten. Im Falle der Nichtzahlung ist der Erwerb von Touristenplätzen ohne Wirkung und die gezahlten Beträge werden wie folgt beschlagnahmt:

Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Häusern, die Hauptwohnsitz sind, wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet.

 

Schließlich ist zu beachten, dass zwar die Plätze für Einfamilienhäuser in ihrer Vermarktungsform von 365 Tagen pro Jahr als Eigentum erworben werden, jedoch die Plätze für Mehrfamilienhäuser, Wohnungen, die dem Gesetz des Wohnungseiegntums unterliegen und Hauptwohnhäuser, die während 60 Tagen im Jahr vermarktet werden, werden unabhängig von ihrem Typ für einen Zeitraum von 5 Jahren, der verlängerbar ist, erworben. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Lizenz erneuert und der Preis für die Plätze noch einmal gezahlt werden.

 

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