Gesetzliche Regelung
Zweck, die Interessen der nationalen Verteidigung und die Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Organisationen und Einrichtungen zu schützen.
Betroffene Personen:
1. Staatsangehörige aus Ländern, die nicht Mitglieder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sind
2. Spanische Unternehmen, deren Kapital ausländischen natürlichen oder juristischen Personen aus Drittländern mit einem Anteil von mehr als 50% gehört.
Genehmigungsbedürftige Vorgänge:
• Der Erwerb durch auslänische natürliche oder juristische Personen, mit Eigentum an ländlichen oder städtischen Grundstücken, mit oder ohne Gebäude, oder Bauarbeiten oder Errichtungen jeglicher Art.
• Die Verfassung, Übertragung und Änderung von Hypotheken, Volkszählungen, Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte über Liegenschaften zugunsten von ausländischen Personen.
• Der Bau von Bauten oder Gebäuden jeglicher Art sowie der Erwerb von Rechten über erteilte und nicht ausgeführte Genehmigungen, wenn die Petenten Ausländer sind.
• Administrative Genehmigungen für städtische oder ländliche Immobilien zugunsten der genannten Nicht-EU-Ausländer
Betroffene Bereiche:
• Halbinselgebiete
• Spanische Gebiete Nordafrikas
Voraussetzungen für die Genehmigung:
• Einzelpersonen: An den Verteidigungsminister gerichteter Gesuch, in dem Ihre Staatsangehörigkeit, persönlichen Umstände, Aufenthalts- und Aufenthaltsdauer in Spanien und so viele Daten angeben, wie sie für die Begründung ihres Antrags für angemessen halten. Der Antragsteller muss diesem Gesuch begleiten:
1. Fotokopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung
2. Bescheinigung, die sein Verhalten und seinen Hintergrund kreditiert, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ortes seines gewöhnlichen Aufenthalts
3. Situation der Liegenschaft oder des Grundstücks.
4. Skizze der Situation des Grundstücks, Finca oder Haus.
5. Wenn der Antrag oder der Gesuch von einer autorisierten Person unterschrieben ist, müssen Sie eine Vollmacht nachweisen.
• Juristische Personen (zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen)
1. notariell beglaubigte Kopie des Titels oder der Gründungsurkunde.
2. Bescheinigung, ausgestellt von der Person, der die Verwaltung oder Vertretung des Unternehmens entspricht.
Wenn eines der Dokumente in einer fremden Sprache verfasst ist, muss eine Übersetzung ins Spanische beiliegen, von denen eine und andere, sowie die Fotokopien des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung, ordnungsgemäß legalisiert werden müssen.
Wer sollte eine Genehmigung verlangen?
Die Notare und Registrare verlangen von den interessierten Parteien, dass sie die entsprechende militärische Genehmigung vor der Erteilung bzw. Registrierung der öffentlichen Urkunden im Zusammenhang mit den Handlungen oder Verträgen über die Übertragung des Eigentums oder der Konstitution der realen Rechte, die militärischer Genehmigung unterliegen.
Ist die Registrierung im Grundbuchamt notwendig ?
Die Frist für die Registrierung beträgt 18 Monate nach dem jeweiligen Datum, die Nichtregistrierung setzt die Nichtigkeit der genannten Handlungen und Konzessionen voraus, auf die die ermächtigenden Notare in den entsprechenden Urkunden ausdrücklich hinweisen müssen.
Wenn die genannten Titel bis zur Zahlung der Übertragungssteuer oder einer anderen Formalität, die die Registrierung verhindert, ohne Verschulden des Käufers der genannten Titel, ausstehen, wird die vorherige First auf vierundzwanzig Monate verlängert.
Fristen für die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung
Die Fristen des Beschlusses betragen nach unserer Erfahrung
- Bis zu 2.000 m2, der Antrag wird nach Barcelona geschickt und dauert 2 Monate
- Bis zu 4.000 m2, der Antrag wird nach Madrid geschickt und dauert 4 Monate.
Die Genehmigungen gelten nach Ablauf der im Antrag genannten Frist als abgelaufen, außer in den Fällen, in denen die bewilligende Behörde der Auffassung ist, dass Gründe vorliegen, die die Verzögerung der Genehmigung rechtfertigen.
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2014-09-10
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2015-02-11
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2014-12-22