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NATÜRLICHE PERSONEN: DAS THEMA “STEUERWOHNSITZ IN SPANIEN”

Kann eine Person mehrere Steuerwohnsitze in mehr als einem Land haben?

Ja, wenn die Bedingungen erfüllt werden, um in diesen Ländern steuerlich gemeldet zu sein. Hierbei gibt es zwei Szenarien:

1.- Dass kein Abkommen besteht, um die Doppelbesteuerung innerhalb dieser Länder zu vermeiden.

Für Spanien ist diese Person Resident in unserem Land, es wird die interne Regelung angewendet und er oder sie muss hier das gesamte weltweite Einkommen / Vermögen versteuern. Gleichzeitig wendet das andere Land eine ähnliche Regelung an.

 

2.- Das ein Abkommen besteht, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.  In diesem Fall wird die Regelung angewandt, um zu bestimmen wo diese Person aus steuerlicher Sicht seinen Wohnsitz hat.

 

Welche Regelung findet Anwendung?

Es handelt sich hierbei um den Artikel 9 des spanischen EStG welcher den Begriff des Steuerwohnsitzes in Spanien regelt.  

In diesem Zusammenhang sind zwei Umstände ausschlaggebend, doch wenn jegliche der beiden erfüllt wird, kann man davon sprechen, dass eine natürliche Person seinen steuerlichen Wohnsitz auf spanischem Gebiet hat.

 

  1. AUFENTHALTSDAUER: Wenn eine natürliche Person sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält.

Muss man Folgendes beachten:

*Die sporadischen Abwesenheitstage werden als Aufenthalt gerechnet, d.h. nicht abgerechnet.

*Wenn es sich darum handelt einen Steuerwohnsitz in einem Steuerparadies zu belegen, kann das Finanzamt verlangen, dass die Aufenthaltsdauer von 183 Tagen in diesem Land nachgewiesen wird.

*Um den Steuerwohnsitz in einem anderen Land zu belegen, muss eine Bescheinigung des “Finanzministeriums“ des jeweiligen Landes, in welchem man angibt zu leben, vorgelegt werden.  Wir erinnern daran, dass eine Person eine Aufenthaltserlaubnis oder behördlichen Sitz in einem Land haben kann, ohne dass dieser dort seinen Steuerwohnsitz hat.  

*Vorübergehende Aufenthalte in Spanien im Zusammenhang mit kulturellen oder humanitären sowie unentgeltlichen Kooperationsvereinbarungen mit den öffentlichen spanischen Verwaltungen, werden nicht angerechnet.

 

  1. WIRTSCHAFTLICHE AKTIVITÄTEN UND INTERESSEN: Wenn sich der Stützpunkt oder die Zentrale in direkter oder indirekter Form in Spanien befindet.

 

Gibt es eine Ausnahme?

Wenn die minderjährigen Kinder und sein oder ihr nicht geschiedener Ehepartner den ständigen Wohnsitz in Spanien haben, es sei denn es wird das Gegenteil belegt.  

 

Wir wird dies belegt?

Unter Vorlage von jeglichem gesetzlich anerkannten Beweismittel (gemäß spanischem BGB und Zivilprozessordnung).

Damit die Mittel zugelassen werden ist es unbedingt notwendig, dass zwischen der nachgewiesenen Tatsache und von dem, was abgeleitet werden muss, ein präziser und direkter Zusammenhang besteht, gemäß dem menschlichen Kriterium.

Die Daten und Sachverhalte, welche Bestandteil der Gebührenabrechnungen, Steuererklärungen und eingereichte Mitteilungen in Bezug auf steuerliche Verpflichtungen sind, werden als wahrheitsgetreu angesehen und können einzig und allein anhand von Gegenbeweisen korrigiert werden.  

 

Welche Parameter werden geprüft, um den Steuerwohnsitz zu bestimmen?

In dieser Reihenfolge:

 

Es muss nicht immer Eigentum sein, ausreichend ist ein Recht zu wohnen (Nutzungsrecht, Miete, etc……).

Sie muss jederzeit zur Nutzung zur Verfügung stehen, durchgehend (keine gelegentliche Nutzung und für kurze Zeit, wie zum Beispiel eine Vergnügungsreise oder Geschäfts- / Studienreise).

Jegliche Art ist erlaubt: Haus, Apartment, Einfamilienhaus, einschließlich Anmietung eines möblierten Zimmers.

 

Es werden ausgeübte Tätigkeiten, politische und kulturelle Aktivitäten, der Standort der beruflichen Tätigkeiten, sowie der Verwaltung seines Vermögens, etc. geprüft.

 

 

Es handelt sich hierbei, um das Land in welchem er oder sie sich am meisten aufhält.

 

Anna Álvarez Escardó
Illeslex

 

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