Das Verfassungsgericht hat, gemäß dem Urteil vom 16. Februar 2017, die Wertzuwachssteuer, die von den Gemeinden erhoben wird, in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige belegen kann, dass keine Erhöhung des Vermögenswertes stattgefunden hat, für ungültig erklärt. Die Wertzuwachssteuer (auch Plusvalía Municipal genannt) wird bei Übertragungen von Immobilien berechnet. Hierbei wird die Erhöhung des Wertes der städtischen Liegenschaft zugrunde gelegt, die innerhalb des Zeitraumes ab dem Kauf bis zur anschließenden Übertragung stattgefunden hat. Aufgrund der Wirtschaftskrise ist es zu, bis dato, unüblichen Situationen gekommen, in denen der Wert nicht nur stagniert ist, sondern sich außerdem reduziert hat. Das Verfassungsgericht hat konkret dargelegt, dass es nicht akzeptabel ist, dass die Gemeinden einen Betrag für Werterhöhungen von Immobilien kassieren, die in Wahrheit nicht stattgefunden haben. Und dies ist, was in vielen Gemeinden, in einigen mehr als in anderen, in den Zeiten der Wirtschaftskrise stattgefunden hat. Diese Situation hat dazu geführt, dass die Inselbewohner in den letzten Jahren zu viele Steuern bezahlt haben, und Fakt ist, dass u.a. die Gemeinden Calvià, Andratx, Marratxí, Llucmajor, Pollença oder Felanitx, am Stärksten von den zu leistenden Rückerstattungen betroffen sind. Die Gemeinden, die am stärksten und am meisten eingenommen haben, sind diejenigen die in den Jahren 2006, 2007, 2008 oder 2009 die Katasterwerte nach oben korrigiert haben und dafür die Preise als Grundlage genommen haben, als sie am höchsten waren, d.h. vor der Wirtschaftskrise. Unter Berücksichtigung des Vorangegangenen können daher die Beträge, welche an Wertzuwachssteuer gezahlt wurden obwohl keine Werterhöhung stattgefunden hat, reklamiert werden, da dies gemäß den Urteilen des Verfassungsgerichtes, gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, welche durch das spanische Grundgesetz geregelt ist, verstößt. Nichts desto trotz, muss jeder einzelne Fall separat und genau geprüft werden und in den Fällen, in denen eine Verjährung droht, sollte als bald als möglich reagiert werden, um zu vermeiden, dass man das Recht auf eine Rückerstattung verliert.
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2014-09-10
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2015-02-11
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2014-12-22