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SPANISCHER NOTFALLPLAN FÜR DEN BEVORSTEHENDEN BREXIT

Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat ofiziell seine Absicht mit, die Europäische Union zu verlassen, unter Berufung auf das in Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehene Verfahren.

Wird dieser Beschluss nicht aufgehoben oder die zu diesem Zweck festgelegte Frist einstimmig verlängert, wird der Austritt am 30. März 2019 wirksam.

Über den Text der Austrittsvereinbarung wurde im November 2018 Konsens erzielt, obwohl das Britische Parlament im Januar 2019 dagegen gestimmt hat, so dass es derzeit keine Garantie dafür gibt, dass bis zum 30. März 2019 ein geordneter Austritt stattfindet. Unabhängig davon, ob das Abkommen angenommen wird oder nicht, wird das Vereinigte Königreich ab dem 30. März kein Mitglied der Europäischen Union mehr sein, es sei denn, die Austrittsentscheidung wird zurückgezogen oder es wird eine Verlängerung des Verhandlungszeitraums vereinbart.

Angesichts dieser unsicheren Situation hat die spanische Regierung das Königliche Gesetzesdekret 5/2019 verabschiedet, das eine Reihe von Notfallmassnahmen vorsieht.

Einige der verabschiedeten Massnahmen lauten wie folgt:

 

  1. Ansässigkeitsbescheinigung:

 

A.- Bürger des Vereinigten Kónigreichs, die vor dem Datum des Austritts in Spanien wohnen, können dies folgendermassen nachweisen:

 

 

B.- Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder eines britischen staatsangehörigen sind, der vor dem Zeitpunkt des Rücktritts in Spanien bereits wohnhaft war, können dies folgenderweise nachweisen:

 

 

In Spanien ansässige britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 21 Monaten nach dem Austritt des Vereinigten Königreich aus der EU ohne Abkommen (bis zum 31. Dezember 2020) die Unterlagen beantragen, die ihrem neuen Status entsprechen. Während dieseer Zeit bleibt Ihre Ansässigkeit legal, bis Ihr Antrag bearbeitet ist.

Registrierungsbescheinigungen und Familienangehörigeausweise von EU-Bürgern behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch einen Ausländerausweis ersetzt werden oder bis sie abgelaufen sind, und des Weiteren bestätigen sie die Gültigkeit des Aufenthaltsstatusses. In diesen Fällen muss der neue Statusantrag in der Art und Weise gestellt werden, wie dies in den, vom Ministerrat genehmigten Anweisungen festgelegt ist.

Diejenigen, die keine Meldebescheinigung oder einen Familienangehörigenausweis eines Bürgers der Europäischen Union besitzen, müssen ihren neuen Status in der Art und Weise beantragen, wie dies in den, vom Ministerrat genehmigten Anweisungen festgelegt ist.

 

2.- Erhalt eines Langzeitaufenthaltes:

Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis kann erhalten werden, wenn man sich mindestens fünf Jahre lang rechtmässig und ununterbrochen in Spanien aufgehalten hat.

Personen, die über eine dauerhafte Meldebescheinigung oder über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers verfügen, müssen den Ausweis für langfristige Aufenthaltsberechtigungen persönlich bei der zuständigen Generaldirektion der Polizei beantragen.

 

3.- Gesundheitswesen/ ärztliche Betreuung:

Englische Arbeitnehmer, Rentner, studenten und Touristen, die sich in Spanien aufhalten und anspruch auf britische Gesundheitsversorgung haben, werden bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin durch das spanische Gesundheitswesen betreut, sofern das Vereinigte Königreich den spanischen Staatsangehörigen eine Gesundheitsversorgung zu den gleichen Bedingungen bietet, die vor dem Datum des Austritts festgelegt wurden.

 

4.- Sozialversicherung:

Die folgenden Regelungen gelten für einen Zeitraum von 21 Monaten ab dem Zeitpunkt des Austritts ohne Abkommen des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union:

  1. Staatsangehörige des Vereinigten Königreiches, die nach dem Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreiches ihren rechtmässigen Wohnsitz, ihre rechtmässige Beschäftigung in Spanien haben und damit den spanischen Rechtsvorschriften bzgl. der Sozialversicherung unterliegen, geniessen in diesem Bereich die gleichen Rechte und Pflichten wie spanische Staatsangehörige.
     
  2. Personen, die zum Zeitpunkt des Austritts rechtmässig in Spanien wohnen und arbeiten und weiterhin den britischen Sozialversicherungsgesetzen unterliegen, können diese situation bis zum Ende des vorgesehenen Zeitraums von 21 Monaten beibehalten.

Nach Ablauf der angegebenen Frist, im Falle, dass die Berufstätigkeit in Spanien fortgesetzt wird, unterliegen diese Arbeitnehmer den spanischen Sozialversicherungsgesetzen, nachdem die entsprechenden Verfahren zur Aufnahme und Registrierung in das entsprechende Sozialversicherungsszstem bei der Allgemeinen Sozialversicherungskasse abgeschlossen wurden.

Diese Bestimmung gilt jedoch nur, wenn die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreiches den spanischen Arbeitnehmern, die rechtmässig im Vereinigten Königreich oder Gibraltar arbeiten und wohnen, dieselben Bedingungen anbieten.

 

Wenn Sie diesbezüglich irgendwelche Zweifel haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um professionelle Beratung zu erhalten. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer +34 971 72 80 08 oder senden Sie eine E-Mail an info@illeslex.com und wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung an, um die beste Lösung für Ihr Problem zu finden.

 

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