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TOURISTENSTEUER

Zwischen 0,25 Cent und 2,00 Euro

Letzten Samstag, den 2. April wurde das Gesetz 2/2016 vom 30. März für die Steuer auf touristischen Aufenthalten auf den Balearen und den Förderungsmaßnahmen für den nachhaltigen Tourismus verabschiedet.

Dieses Gesetz trat am nächsten Tag in Kraft, sprich am 3. April, auch wenn der Steuertatbestand erst ab dem 1. Juli 2016 eintritt.  

Die Steuer gilt für touristische Aufenthalte in Hotels und anderen touristischen Einrichtungen und speziell für Aufenthalte in Ferienhäusern, die über eine Vermietungslizenz verfügen, aber auch für Aufenthalte in Mietobjekten, die nicht reguliert sind, wie es der Fall bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist, die über keine Vermietungslizenz verfügen, weil es das Tourismusgesetz verbietet.

Der Tagessatz für jeden Benutzer einer touristischen Einrichtung basiert auf der Art der Unterkunft und Jahreszeit und variiert zwischen 0,25 Cent und 2 Euro.

Schließlich ist zu bemerken, daβ gemäβ der Zweiten Zusatzbestimmung  erwartet wird, daβ sich die Regierung verpflichtet, dem Parlament einen  Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Ziel das touristische Angebot, das bislang nicht geregelt ist, zu regulieren und somit in ein legales Angebot umzuwandeln.

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