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DATENMITTEILUNG VON REISENDEN AN DIE POLIZEI ODER GUARDIA CIVIL

Das Tourismusgesetz der Balearischen Inseln 8/2012 vom 19. Juli, nach der Änderung, die durch das Gesetz 6/2017 vom 31. Juli durchgeführt wurde, hat, neben vielen anderen Neuheiten, die Verpflichtung eingeführt, dass Personen oder die gewerblichen Vermarkter  von touristischen Aufenthalten der Polizei oder Guardia Civil die Informationen über den Aufenthalt und der Personen, die sich in den Mietobjekten aufhalten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vorschriften über die Sicherheit der Bürger, mitzuteilen.

Diese Neuheit hat viele Zweifel hervorgerufen. Mittels dieser Mitteilung möchten wir die Klärung dieser Zweifel nachgehen:

Die geltenden Vorschriften sehen vor, dass Personen oder die Vermarkter von touristischen Aufenthalten in Mietobjekten verpflichtet sind, die Daten der Gäste, die sich in ihnen aufhalten, zu erheben. Dies erfolgt durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars bei  Einreise der Reisenden (Registerformular), dass dem Modell, dass dieser Notiz beigefügt ist, entsprechen muss.

In jedem Fall ist zu beachten, dass nur die Daten von Gästen, die mindestens 16 Jahre alt sind, eingeholt werden müssen.

Die zur Anmeldung verpflichteten Personen können die Formulare für die Einreise entweder manuell oder per Computerverfahren ausfüllen, jedoch ist es in jedem Fall unabdinglich, dass das Forumlar von den Reisenden unterzeichnet wird.

Folgende Daten müssen im Registerformular angegeben werden:

- In Bezug auf die Person oder gewerbliche Vermarkter von touristischen Aufenthalten:

• N.I.F.

• Name des Vermarkters.

• Gemeinde.

• Provinz.

• Unterschrift oder Stempel des Vermarkters.

 

Sobald das Formular ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss es beim Vermarkter aufbewahrt werden, sowie muss ein oder mehrere Registerbuch/-bücher vorbereitet werden, in dem die Registerfomulare fortlaufend abgelegt werden.  Jedes Registerbuch muss aus mindestens 100 Seiten und maximal 500 Seiten bestehen.

Die Registerbuch des Vermarkters muss jederzeit den zuständigen Sicherheitsdienststellen zur Verfügung stehen, so dass die Vermarkter verpflichtet sind, diese bei Bedarf vorzulegen.

Zu diesem Zweck müssen die Registerbücher den Mitgliedern der zuständigen Sicherheitsdienststellen in den folgenden drei Jahren, gerechnet ab dem Datum der letzten Formulare, die das Registerbuch beinhaltet, zur Verfügung stehen.

Ungeachtet des Vorstehenden müssen die Personen oder Einrichtungen, die touristische Aufenthalte vermarkten, die Polizeibehörden innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts über die in den oben genannten Registerformularen enthaltenen Informationen informieren.

Zuvor wird es notwendig sein, sich bei der Polizei oder Guardia Civil, als Person oder Einrichtung, die Touristenaufenthalte vermarktet, zu registrieren. Um dies zu tun, müssen Sie persönlich bei der Polizei oder Guardia Civil erscheinen, die für den Ort zuständig sind, an dem sich das Mietobjekt befindet, begleitet von den folgenden Dokumenten:

Sobald die Registrierung bei der Polizei oder Guardia Civil erfolgt ist, kann die Übermittlung der Daten der Reisenden in den Anmeldeformularen über eines der folgenden Systeme erfolgen:

 

1.- Direkt oder per Post an die Polizeidienststelle oder, falls dies nicht möglich ist, an die entsprechende Stelle der Guardia Civil, zwei Kopien des Registerformulars, von denen eines die Polizei behält und das andere, ordnungsgemäβ gestempelt, wird dem Vermarkter als Nachweis der Erfüllung seiner Verpflichtung, zurückgegeben.

Das Versenden von Kopien der Registerformulare per Post kann nur bei Einrichtungen in Gemeinden erfolgen, in denen es keine Polizeidienststelle gibt.

 

2.- Übermittlung per Fax der Information des Registerformulars oder eine Liste besagter Information an die Polizeidienststelle, oder in Ermangelung deren, an die Guardia Civil, vorausgesetzt, dass sie über ein geeignetes und funktionsfähiges Empfangsgerät für diesen Zweck verfügen.

Sobald die Informationen eingegangen sind, wird die Polizeidienststelle oder gegebenenfalls die Guardia Civil den Empfang an die Einrichtungen bestätigen, indem sie entweder ein Fax senden, in dem der Empfang der mitgeteilten Informationen bestätigt wird, oder indem sie eine Kopie, ordnungsgemäβ gestempelt, per Post zusendet.

 

3.- Direkte Abgabe der magnetischen Datenträger, die die erforderliche Information enthalten, bei der entsprechenden Polizeidienststelle, sofern diese Stellen mit computergestützten Mitteln ausgestattet sind, die für ihre Aufnahme und Behandlung geeignet sind.

Es wird ein Dokument übersandt, dass den Empfang der in den magnetischen Trägern enthaltenen Informationen bestätigt und sie an die jeweilige Person oder Vermarkter zurücksendet.

 

4.-Durch Übermittlung von Dateien über das Internet an das Datenverarbeitungszentrum der Generaldirektion der Polizei bzw. der Generaldirektion der Guardia Civil. Die Adressen sind:

 

 

Das konkrete Kommunikationssystem, das von der Person oder dem Vermarkter gewählt wurde, muss der Polizei oder der Guardia Civil zum Zeitpunkt der Überprüfung der Registrierung mitgeteilt werden.

In jedem Fall muss berücksichtigt werden, dass die Nutzung eines der oben genannten Systeme nicht von der Pflicht befreit, das Registerformular, die Unterschrift des Gastes und die Erstellung des entsprechenden Registerbucheintrags zu vervollständigen.

 

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