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Derzeitige Situation bei der Kontrolle von Reisenden in Ferienhäusern

Eines der Spezialgebiete von Illleslex Abogados ist das Tourismusrecht auf Mallorca. Deshalb berichten wir in diesem Artikel über die aktuelle Situation der Kontrolle von Reisenden in Ferienhäusern.

 

Im Oktober 2021 wurde das Dekret 933/2021 vom 26. Oktober im staatlichen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht, das die Melde- und Informationspflichten von natürlichen oder juristischen Personen festlegt, die eine Tätigkeit im Bereich der Unterbringung und Vermietung von Kraftfahrzeugen ausüben. Mit diesem Dekret werden die Melde- und Informationspflichten für natürliche oder juristische Personen geändert, die eine Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb oder Vermieter von Kraftfahrzeugen ohne Chauffeur ausüben.

 

In Artikel 1 des Dekrets wird als Hauptziel die Regelung der Dokumentations- und Meldepflichten für Beherbergungs- und Autovermietungsaktivitäten festgelegt. Es definiert "Beherbergungstätigkeiten" als Tätigkeiten, die Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbieten, einschließlich Hotels, Herbergen, Campingplätze und digitale Plattformen. Außerdem werden "Fahrzeugvermietungstätigkeiten" als Tätigkeiten definiert, bei denen die Nutzung von Fahrzeugen an Dritte gegen Entgelt angeboten wird.

 

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet, unabhängig von der Art, dem Eigentum oder dem Organisationsmodell dieser Tätigkeiten. Es werden klare Definitionen für "Beherbergungsbetriebe", "Autovermietungsbetriebe" und "beaufsichtigte Einrichtungen" festgelegt.

 

Das Dekret sieht außerdem vor, dass die Betreiber von Beherbergungsbetrieben und Autovermietungen Daten von den Nutzern für die Registrierung und Kommunikation erheben und die erforderlichen Informationen angeben müssen. Es wird ein computergestütztes Register mit spezifischen Daten erstellt, und die Verpflichteten müssen diese Daten drei Jahre lang aufbewahren. Es sei darauf hingewiesen, dass diejenigen, die Beherbergungstätigkeiten nicht gewerbsmäßig ausüben, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind.

 

Die erzeugten Daten werden in Dateien gespeichert, die sich im Staatssekretariat für Sicherheit befinden und zu denen ausschließlich die Sicherheitskräfte und -korps, die Justizbehörde und die Staatsanwaltschaft Zugang haben. Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Organgesetz 7/2021 über den Schutz personenbezogener Daten zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten.

 

Die Sanktionsregelung wird durch das Organgesetz 4/2015 über den Schutz der Sicherheit der Bürger geregelt. Das Fehlen von Aufzeichnungen und die Unterlassung von Pflichtmitteilungen gelten als schwere Verstöße, während Unregelmäßigkeiten bei Aufzeichnungen und Mitteilungen nach Ablauf der Frist als geringfügige Verstöße gelten.

 

Sie sollte sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Bestimmungen über die Meldepflichten sollten jedoch ab dem 2. Januar 2023 in Kraft treten. Seitdem hat jedoch eine fünfmonatige Anpassungsphase an das neue Umfeld bis zum 2. Juni 2023 begonnen. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie der Entwicklung des IT-Tools, wurde diese Anpassungsfrist bis zum 1. Oktober 2024 verlängert.

 

Das Innenministerium hat die Plattform SES.HOSPEDAJES eingerichtet, um die dokumentarische Registrierung von Beherbergungsbetrieben gemäß dem Königlichen Erlass 933/2021 zu erleichtern. Die Plattform ist ab dem 2. Januar 2023 in Betrieb, mit einer verlängerten Anpassungsfrist bis zum 1. Oktober 2024.

 

Daher wird die derzeitige Mitteilungsregelung bis zum 1. Oktober 2024 beibehalten. Erst dann tritt der Königliche Erlass 933/2021 vom 26. Oktober in Kraft, der die Melde- und Informationspflichten von natürlichen oder juristischen Personen festlegt, die Beherbergungs- und Kraftfahrzeugvermietungstätigkeiten ausüben, und zwar in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Mitteilungspflichten.

Paula Sureda
Illeslex Abogados

 

 

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