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Die Erneuerung des Erwerbs von Plätzen für touristische Aufenthalte in Unterkünften auf den Balearen (ETVPL, ETVPL60 und ETV60).

Am 23. Februar 2023 hat der Inselrat von Mallorca das Verfahren für die Erneuerung aller für einen Zeitraum von 5 Jahren erworbenen touristischen Unterkünfte veröffentlicht.

Die Erneuerung dieser Plátze wird also nicht von dem von der Balearenregierung verhängten Börsenstopp (Moratorium) betroffen sein.

Dies gilt sowohl für touristische Unterkünfte in Mehrfamilienhäusern oder Immobilien, die der horizontalen Eigentumsregelung (ETVPL) unterliegen, als auch für touristische Unterkünfte in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, die den gewöhnlichen oder Hauptwohnsitz des Eigentümers darstellen und unter diese Modalität fallen (ETV60 oder ETVPL60).

Für die Berechnung der genannten 5-Jahres-Frist ist das Datum der Eintragung der Immobilie in das Tourismusregister oder, mit anderen Worten, das Datum der Eintragung des DRIAT zu berücksichtigen.

Es ist wesentlich, sich über dieses Datum sowie über das Datum, an dem die Frist abläuft, im Klaren zu sein, da das Tourismusgesetz selbst eindeutig festlegt, dass die endgültige Abmeldung automatisch erfolgt, wenn der Antrag auf Erneuerung oder Verlängerung nicht VOR ABLAUF DER FRIST eingereicht wird, sobald fünf Jahre seit der Einreichung des DRIAT verstrichen sind.

Das Verfahren zur Erneuerung der Plätze muss also auf Antrag einer Partei und immer vor Ablauf der genannten Frist eingeleitet werden.

Was die erforderlichen Unterlagen anbelangt, so ist eine aktualisierte Bescheinigung der Gemeinde erforderlich, die bestätigt, dass das Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet, weiterhin als geeignet eingestuft ist. Außerdem muss die Immobilie über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen.

Im Falle eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung ist außerdem eine Bescheinigung über die Inhaberschaft des Bankkontos und der Lastschriftverfahren vorzulegen.

Der Preis der Plätze bleibt bei 875 € pro Platz für Mehrfamilienhäuser oder Immobilien, die dem horizontalen Eigentum unterliegen, und 291,67 € pro Platz für Immobilien, die der Modalität des gewöhnlichen Aufenthalts unterliegen. Die Zahlung kann wie bisher in einer einzigen Zahlung oder anteilig in fünf jährlichen Zahlungen erfolgen.

Illeslex Abogados berät und begleitet Sie gerne während dieses Verfahrens.

 

Jaime López Morente
Rechtsanwalt von Illeslex

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