Bei Illeslex Abogados sind wir auf das Immobilienrecht auf den Balearen spezialisiert. In diesem Beitrag erklären wir, dass das neue Bewertungssystem die Besteuerung beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtimmobilien um 17 % erhöht.
Am 11. Juli 2021 trat das Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug in Kraft, das im Volksmund als "Betrugsbekämpfungsgesetz" bezeichnet wird.
Aus der Reihe der in dem genannten Gesetz enthaltenen Maßnahmen ragt die Festlegung des so genannten Referenzwerts heraus. Dabei handelt es sich um einen vom Katasteramt berechneten und jährlich in seiner elektronischen Zentrale aktualisierten Wert, der den Realwert als unmögliche Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Übertragungssteuer ersetzt hat.
Wie wir in der Veröffentlichung vom 11. November 2021 erläutert haben, werden die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer seit dem Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes, sondern auf der Grundlage des Referenzwertes berechnet. Auf diese Weise wurde in der Verordnung ein objektiver Wert festgelegt, der u. a. der Überprüfung durch die Steuerbehörden, die so viele Probleme verursacht hatte, ein Ende setzte.
Nun, ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung und sechs Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Bewertungssystems, liegen uns die ersten Daten über die wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahme vor.
Der nationale Verband der Immobilienunternehmen (FAI) hat auf der Grundlage von Umfragen bei 427 Immobilienunternehmen in ganz Spanien eine Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses neuen Bewertungssystems erstellt.
Die Studie zeigt unter anderem, dass 76,1 % der befragten Immobilienmakler bei Verkäufen und Käufen eingegriffen haben, deren Marktreferenzwert aus dem Grundbuch höher war als der tatsächliche Übertragungswert in den Urkunden, und dass die Erhöhung in 19 % dieser Fälle erfolgte.
Dementsprechend kommt der Verband zu dem Schluss, dass die Einführung des neuen Kataster-Referenzwerts als Steuerbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einer Erhöhung der Besteuerung von Käufen und Verkäufen aus zweiter Hand über dem tatsächlichen Marktwert um durchschnittlich 17,11 % in Spanien führt.
Der Verband ist kategorisch: Das neue System bedeutet eine "ungerechte und neue Steuerbelastung" für die Käufer, und der in der Verordnung festgelegte Referenzwert entspricht nicht den Marktparametern. Aus diesem Grund fordert der Verband eine Überarbeitung des neuen Systems zur Berechnung des Katasterwerts, um es an die Marktrealität anzupassen.
Unbeschadet der künftigen Entwicklung des Berechnungssystems müssen die neuen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Folgen verschiedener Art bei jeder Immobilientransaktion berücksichtigt werden.
Pedro Pérez-Cuesta Llaneras
Illeslex Abogados
Wir sind mit dem Service sehr zufrieden.
2015-02-13
Sie sind sehr hilfsbereit.
2014-09-10
Der Service war perfekt und wir sind sehr zufrieden. Ab sofort arbeiten wir nur noch mit ILLESLEX bezüglich der Steuerangelegenheiten unserer Immobilien in Spanien.
Die Arbeit der Anwälte war aussergewöhnlich, auch an Wochenenden und ausserhalb der Bürozeiten wurden wir betreut.
Ihre Arbeitsmoral ist hervorragend.
2015-02-11