cerrar

EnglishEnglish

EspañolEspañol

DeutchDeutsch

FrançaisFrançais

NederlandsNederlands

CatalàCatalà

wassap

Kontakt

Calendari

das Zitat

Erste Schlussfolgerungen über den Katasterwert als Referenzwert.

Bei Illeslex Abogados sind wir auf das Immobilienrecht auf den Balearen spezialisiert. In diesem Beitrag erklären wir, dass das neue Bewertungssystem die Besteuerung beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtimmobilien um 17 % erhöht.

Am 11. Juli 2021 trat das Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug in Kraft, das im Volksmund als "Betrugsbekämpfungsgesetz" bezeichnet wird.

Aus der Reihe der in dem genannten Gesetz enthaltenen Maßnahmen ragt die Festlegung des so genannten Referenzwerts heraus. Dabei handelt es sich um einen vom Katasteramt berechneten und jährlich in seiner elektronischen Zentrale aktualisierten Wert, der den Realwert als unmögliche Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Übertragungssteuer ersetzt hat.

Wie wir in der Veröffentlichung vom 11. November 2021 erläutert haben, werden die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer seit dem Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes, sondern auf der Grundlage des Referenzwertes berechnet. Auf diese Weise wurde in der Verordnung ein objektiver Wert festgelegt, der u. a. der Überprüfung durch die Steuerbehörden, die so viele Probleme verursacht hatte, ein Ende setzte.

Nun, ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung und sechs Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Bewertungssystems, liegen uns die ersten Daten über die wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahme vor.

Der nationale Verband der Immobilienunternehmen (FAI) hat auf der Grundlage von Umfragen bei 427 Immobilienunternehmen in ganz Spanien eine Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses neuen Bewertungssystems erstellt.

Die Studie zeigt unter anderem, dass 76,1 % der befragten Immobilienmakler bei Verkäufen und Käufen eingegriffen haben, deren Marktreferenzwert aus dem Grundbuch höher war als der tatsächliche Übertragungswert in den Urkunden, und dass die Erhöhung in 19 % dieser Fälle erfolgte.

Dementsprechend kommt der Verband zu dem Schluss, dass die Einführung des neuen Kataster-Referenzwerts als Steuerbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einer Erhöhung der Besteuerung von Käufen und Verkäufen aus zweiter Hand über dem tatsächlichen Marktwert um durchschnittlich 17,11 % in Spanien führt.

Der Verband ist kategorisch: Das neue System bedeutet eine "ungerechte und neue Steuerbelastung" für die Käufer, und der in der Verordnung festgelegte Referenzwert entspricht nicht den Marktparametern. Aus diesem Grund fordert der Verband eine Überarbeitung des neuen Systems zur Berechnung des Katasterwerts, um es an die Marktrealität anzupassen.

Unbeschadet der künftigen Entwicklung des Berechnungssystems müssen die neuen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Folgen verschiedener Art bei jeder Immobilientransaktion berücksichtigt werden.

 

Pedro Pérez-Cuesta Llaneras
Illeslex Abogados

Andere Beiträge, die
Sie interessieren könnten

Die andere Hälfte.......

08-mar-2024 / ARTICULO

Die andere Hälfte.......

Mehr >
Partnerschaften zur Förderung der nachhaltigen Umgestaltung des......

08-ene-2024 / ARTICULO

Partnerschaften zur Förderung der nachhaltigen Umgestaltung des......

Mehr >

Abonnieren Sie jetzt
unseren Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Sie finden uns unter...