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FREIWILLIGE FRIST FÜR DIE ZAHLUNG DER KURTAXE FÜR DAS JAHR 2021 FÜR FERIENWOHNUNGEN UND ANDERE EINRICHTUNGEN DER GRUPPE 8

Gemäß der Sammelnachricht über die Liquidationen und die Ankündigung der Erhebung der Steuer auf touristische Aufenthalte für das Haushaltsjahr 2021, die im vergangenen Juni im Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft (BOIB Nr. 72) veröffentlicht wurde, gelten für die touristischen Einrichtungen der Gruppe 8 des Dekrets 35/2016[1]die folgenden:   

Touristische Campingplätze

Für den Tourismus vermarktete Wohnungen

Wohnungen, die als Touristenunterkünfte vermarktet werden

Touristische Ferienhäuser

Beherbergungsbetriebe ohne Wohnzwecke von Unternehmen des Fremdenverkehrsgewerbes

Sonstige Beherbergungsbetriebe oder -wohnungen

 

Es wird bekannt gegeben, dass die Frist für die freiwillige Zahlung der Ökosteuer 2021 vom 1. September bis einschließlich 31. Oktober 2022 laufen wird.

Diejenigen, die nicht per Bankeinzug gezahlt haben, können die Zahlungsbescheide ab dem 1. September online unter www.atib.esabrufen oder persönlich in den Einzugsstellen der Steuerbehörde der Balearen nach Terminvereinbarung, die online unter www.atib.es > Terminvereinbarung oder telefonisch unter 971 678 404 erfolgen kann.

Die Rechnungen, die per Lastschriftverfahren bezahlt wurden, werden den Berichten zufolge an die jeweiligen Banken weitergeleitet, damit sie ab dem 17. Oktober 2022 denKonten der Steuerzahler belastet werden.

 

           Nieves Fariñas Mas
Illeslex Abogados

 

 


[1]vom 23. Juni, mit dem das Gesetz über die Steuer auf touristische Aufenthalte und Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Tourismus umgesetzt wird.

 

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