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KURZINFORMATION ZUR TOURISTENSTUER "ECOTASA"

Die “Ecotasa” ist eine autonome Steuer der Balearen, die die Vermietung der folgenden Unterkünfte besteuert:

 

1.- Ferienhäuser, die in das Register der CAIB eingetragen sind (Gesetz 8/2012 des Tourismus der Balearischen Inseln)

 

2.- Beherbergungsbetriebe, in denen die Hotel-Dienstleistungen erbracht werden oder die über Kanäle mit einer Dauer von <2 Monaten vermarktet werden.

 

Unabhängig davon, ob Sie über eine Vermietungslizenz verfügen oder nicht, müssen Sie, wenn Sie Ihr Haus unter einer dieser Bedingungen vermieten, die Toursitensteuer anwenden. Wer jedoch ohne Lizenz vermietet, wird von der Balearischen Autonomiebehörde mit erheblichen Buβgeldern bestraft.

 

Wer hat die Touristensteuer zu zahlen? Die Person, die eine Unterkunft mietet, der Kunde/Mieter.

 

Wer nimmt es ein und begleicht es mit dem Autonomen Finanzamt? Der Eigentümer des Hauses, der derjenige ist, der es seinen Kunden im Voraus in Rechnung stellt, und dann muss er es dem Autonomen Finanzamt in seiner Eigenschaft als "ERSATZ-STEUERZAHLER" hinterlegen, und er ist derjenige, der alle formellen Verpflichtungen, die daraus abgeleitet werden, erfüllen muss.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN EIGENTÜMER:

 

 

 

Für FERIENUNTERKÜNFTE (Code: VT/xxxxxx): ACHTE GRUPPE

 

1.- Anmeldung für die Steuerzahlung mittels Einreichung des Formblatts 017. Empfehlenswert und am einfachsten ist, die Option “ESTIMACION OBJETIVA” – die objektive Schätzung zu wählen.

 

2.- Wann und wie ist die Steuer zu zahlen? Der Eigentümer des Hauses zahlt die Steuer auf einmal, als wäre es ein IBI. Wenn Sie sich im Jahr 2018 anmelden, zahlen Sie die Steuer im folgenden Jahr zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2019. Die Zahlungsfrist wird im BOIB öffentlich bekannt gegeben und Sie müssen zum Finanzamt gehen, um den Steuerzahlungsbescheid zu erhalten, um die Steuer bezahlen zu können, obwohl ab dem folgenden Jahr ein Bankeinzugsverfahren beantragt werden kann.

 

3.- Wie hoch ist die Steuer? Die ist abhängig, wie lange das Haus vermietet wird und wie viele Plätze vermietet werden. Diese Information wird gegeben, wenn man die Anmeldung mit dem Formblatt 017 einreicht.

 

4.- Muss eine Rechnung erstellt oder Buchhaltung geführt werden? In der objektiven Schätzung ist keine Buchführung erforderlich. Es erfordert keine Ausstellung von Rechnungen mit Aufgliederung der erhobenen Touristensteuer (es sei denn, dies wird vom Kunden / Mieter verlangt).

 

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