Illeslex Abogados, Immobilienrecht auf Mallorca.
Im Jahr 2019 legte die Generaldirektion für Register und Notare (DGRN) die Parameter für das Verständnis der Sachlage fest, dass in Spanien der Kauf und Verkauf von Immobilien, die sich auf nationalem Territorium befinden, nicht rechtsgültig durch die von ausländischen Notaren ausgestellte Urkunden abgewickelt werden kann. Diese Parameter sind für diesen Zweck zweifellos nützlich.
Im vorliegenden Fall, aus dem sich das zu befolgende Kriterium ergibt und in dem ein Anwalt beabsichtigte, eine Immobilie in Spanien mittels einer von einem Notar in Schweden erteilten Vollmacht zu erwerben, wurde die Gültigkeit einer solchen Vollmacht auf der Grundlage einer Reihe von Voraussetzungen analysiert, die erfüllt sein müssen, damit von ausländischen Notaren ratifizierte Dokumente auf unserem Staatsgebiet gültig sind.
Was in diesem Fall wirklich wichtig ist und was Gegenstand des Interesses sein sollte, ist die Tatsache, dass, obwohl sowohl die ausländischen Dokumente selbst als auch die Behörden, die sie ausstellen, die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, damit sie in Spanien gültig sein, Wirkungen entfalten und in den öffentlichen Registern eingetragen werden können und somit den Anweisungen der verschiedenen Staaten entsprechen, um den internationalen Verkehr von Rechtsdokumenten zu erleichtern, verstanden werden muss, dass, wenn wir es mit Dokumenten zu tun haben, die im Grundbuchamt eingetragen werden müssen, Verkäufe, die von ausländischen Notaren genehmigt wurden, nicht gültig sein können.
Dies ist einfach darauf zurückzuführen, dass ausländische Notare nicht in der Lage sein werden, ihre Arbeit auszuführen und sich mit den anderen Verwaltungen zu koordinieren, um eine angemessene Kontrolle der Rechtmäßigkeit der einzutragenden Güter durchführen zu können. Dies liegt daran, dass sie zweifellos nicht in der Lage sind, ihre Arbeit in Gebieten auszuführen, in denen sie nicht oder kaum handeln können, da sie unter der Autorität eines anderen Landes und eines anderen Rechtssystems stehen.
Victor Quiros
ILLESLEX
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Wir sind mit dem Service sehr zufrieden.
2015-02-13
Sie sind sehr hilfsbereit.
2014-09-10
Der Service war perfekt und wir sind sehr zufrieden. Ab sofort arbeiten wir nur noch mit ILLESLEX bezüglich der Steuerangelegenheiten unserer Immobilien in Spanien.
Die Arbeit der Anwälte war aussergewöhnlich, auch an Wochenenden und ausserhalb der Bürozeiten wurden wir betreut.
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2015-02-11