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das Zitat

Wie wird sich die neue Regelung des Sektors auf den Balearen auf Immobilienmakler auswirken?

Die Balearische Regierung hat soeben ein Projekt eines Dekrets veröffentlicht, das die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit von Immobilienmaklern sowie die Pflichten, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu erfüllen haben, und die Schaffung und Regelung der Funktionsweise des Registers der Immobilienmakler der Balearen regeln soll.

In der heutigen Gesellschaft ist das Wohnen ein Grundbedürfnis und daher sind die damit verbundenen Rechte schützenswert. Immobilientransaktionen sind für die Verbraucher mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die Maklerdienste von hoher Qualität und zu garantierten Bedingungen erbracht werden.

Zu den Rechten und Pflichten der Nutzer von Immobilienmaklerdiensten gehört das Recht, mit den Immobilienmaklern den Vertrag zwischen den Gewerbetreibenden und den Nutzern der Dienste gemäß den in der Verordnung festgelegten Anforderungen zu unterzeichnen und in jedem Fall alle Dokumente zu erhalten, die die Bedingungen des Vertragsabschlusses über Immobilienmaklerdienste und den Zahlungsnachweis bestätigen.

Zu den Rechten - aber nicht zu den Pflichten - von Immobilienmaklern gehört wiederum die Eintragung in das Register der Immobilienmakler der Balearischen Inseln.

Die Bevollmächtigten müssen einen Universitätsabschluss in Sozial- und Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen oder Architektur oder eine außeruniversitäre Ausbildung von mindestens 200 Unterrichtsstunden im Zusammenhang mit Vermittlungs-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen nachweisen oder über eine nachweisbare Erfahrung in der Erbringung von Immobiliendienstleistungen von mindestens vier Jahren unmittelbar vor dem Datum der Einreichung des Antrags verfügen.

Was die Verpflichtungen der Immobilienmakler anbelangt, so ist es zwingend erforderlich, dass sie eine Garantie stellen und diese so lange aufrechterhalten, wie sie ihre Vermittlungstätigkeit ausüben, um auf die Beträge zu reagieren, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten, bis diese Beträge den Personen zur Verfügung gestellt werden, an die sie gerichtet sind. Die Bürgschaft, die direkt oder kollektiv über die Berufsverbände abgeschlossen werden kann, besteht aus einer Kautionsversicherung oder einer Bürgschaft, die bei einem ordnungsgemäß zugelassenen Versicherungs- oder Finanzinstitut gemäß dessen spezifischen Vorschriften unterzeichnet wird. Schließlich ist zu beachten, dass der Mindestbetrag der Garantie 60.000 € pro Versicherungsjahr beträgt.

Das Dekret regelt die Verpflichtung für Immobilienmakler, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um "die Schäden und Verluste zu decken, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen können". Die Mindestversicherungssumme wird 100.000 Euro pro Schadensfall und 600.000 Euro pro Jahr betragen.

Zwar ist die Ausübung der Maklertätigkeit mit den geltenden gesetzlichen Beschränkungen frei, aber der Verordnungsentwurf fügt eine weitere Voraussetzung hinzu, um eine Immobilientätigkeit im Gebiet der Balearen ausüben zu können, und zwar die vorherige Vorlage der zuständigen Erklärung oder Mitteilung und die Einholung der entsprechenden Genehmigung, gegebenenfalls nach den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen.

Unter einer verantwortlichen Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienmakler ist das vom Interessenten unterzeichnete Dokument zu verstehen, in dem er in eigener Verantwortung erklärt, dass er die in den geltenden Vorschriften festgelegten Anforderungen für die Aufnahme der Ausübung einer der in dieser Verordnung festgelegten Tätigkeiten erfüllt, dass er über die Unterlagen verfügt, die dies belegen, und dass er sich verpflichtet, diese Anforderungen während des mit der Ausübung verbundenen Zeitraums einzuhalten.

Tatsächlich hebt der Verordnungsentwurf selbst eine Warnung hervor: Die Werbung mit einem beliebigen Verbreitungsmittel oder die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit eines Immobilienmaklers, ohne die verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit vorgelegt zu haben, oder ohne sie vorgelegt zu haben, aber ohne die gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen für ihre Ausübung zu erfüllen, wird als illegales Angebot oder heimliche Tätigkeit, Aufdringlichkeit und unlauterer Wettbewerb betrachtet und impliziert die Einleitung der entsprechenden Sanktionsverfahren gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 5/2018.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das künftige Dekret, das voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet wird, damit es im Januar 2023 in Kraft treten kann, die Tätigkeit der Immobilienvermittlung auf den Balearen professionalisieren und die Rechte sowohl der Verkäufer als auch der Käufer besser schützen wird.

 

 

Paula Sureda
Illeslex Abogados

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