cerrar

EnglishEnglish

EspañolEspañol

DeutchDeutsch

FrançaisFrançais

NederlandsNederlands

CatalàCatalà

wassap

Kontakt

Calendari

das Zitat

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Weigerung Spaniens, öffentliche Schulden in Konkursverfahren von Privatpersonen abzuschreiben

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil vom 11. April die Zweifel einiger spanischer Gerichte ausgeräumt, ob der Ausschluss öffentlich-rechtlicher Forderungen, d.h. Forderungen gegen den Fiskus und die Sozialversicherung, grundsätzlich gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt oder nicht.

 

Der Luxemburger Gerichtshof hat bestätigt und verteidigt, dass das spanische Insolvenzgesetz vom September 2022, mit dem die Gemeinschaftsrichtlinie über Umstrukturierung und Insolvenz umgesetzt wurde, Schulden gegenüber dem Fiskus und der Sozialversicherung für insolvente Einzelpersonen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, nicht oder nur teilweise ausschließt/aufhebt.


 Insbesondere wird in dem Urteil klargestellt, dass die Mitgliedstaaten von der Befreiung der in der europäischen Richtlinie aufgeführten Forderungen die Forderungen ausschließen können, die sie für angemessen halten, sofern ein solcher Ausschluss nach dem Recht des jeweiligen Staates hinreichend gerechtfertigt ist.


 Im Falle Spaniens ist der Ausschluss von öffentlichen Krediten bei der Befreiung von Verbindlichkeiten nicht vollständig, so dass maximal 10.000 € für Schulden gegenüber den Steuerbehörden und weitere 10.000 € für Schulden gegenüber den Sozialversicherungsbehörden erlassen werden können.

 

Dieses Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union geht auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Provinzgerichts von Alicante zurück, das seinerseits auf eine Klage zweier zahlungsunfähiger natürlicher Personen zurückgeht, denen der Richter der ersten Instanz einen Schuldenerlass mit Ausnahme von öffentlich-rechtlichen Forderungen und Unterhaltsansprüchen in Höhe von 192.366 € gewährt hatte. Diese zahlungsunfähigen Parteien legten beim Provinzgericht von Alicante Berufung ein, um die Aufnahme dieses öffentlichen Kredits in das EPI (Entlastung von unbefriedigten Verbindlichkeiten) zu erreichen.

 

Kurz gesagt, die Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf diese Frage war eindringlich und machte deutlich, dass die Mitgliedstaaten andere als die in der Gemeinschaftsrichtlinie enthaltenen Forderungen ausschließen können, sofern ein solcher Ausschluss das Ziel der europäischen Richtlinie oder das nationale Recht des jeweiligen Landes nicht ernsthaft beeinträchtigt, wodurch die Autonomie der Mitgliedstaaten in Insolvenzangelegenheiten und in diesem Fall das spanische Insolvenzrecht verteidigt und unterstützt wird.

 

Wenn Sie Zweifel haben oder Beratung in Insolvenzangelegenheiten benötigen, hilft Ihnen Illeslex Abogados gerne bei der Lösung Ihrer Zweifel oder Probleme.

 

Feliu Martorell Brotad
Illeslex Abogados

 

For further information on the contents of this document, please contact ILLESLEX at info@illeslex.com.

 

©2023 ILLESLEX | All rights reserved. | This document is a compilation of legal information prepared by ILLESLEX. The information or comments contained herein do not constitute legal advice. The intellectual property rights of this document are owned by ILLESLEX. No part of this document may be reproduced in any medium whatsoever, nor may it be distributed, transferred or used in any other way, either in its entirety or in excerpted form, without the prior permission of ILLESLEX.

Andere Beiträge, die
Sie interessieren könnten

TOURISMUS UND SEINE GRENZEN...

17-jun-2024 / ARTICULO

TOURISMUS UND SEINE GRENZEN...

Mehr >
GENEHMIGUNG DER LANG ERWARTETEN UND KONFLIKTTRÄCHTIGEN......

27-may-2024 / ARTICULO

GENEHMIGUNG DER LANG ERWARTETEN UND KONFLIKTTRÄCHTIGEN......

Mehr >

Abonnieren Sie jetzt
unseren Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Sie finden uns unter...