Illeslex Abogados ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf Städtebau und Immobilienrecht spezialisiert hat. In diesem Artikel werden wir über ein Thema sprechen, zu dem wir zahlreiche Anfragen erhalten, nämlich die Verjährung von Verstößen gegen das Städtebaurecht und Sanktionen auf den Balearen.
Die große Nachfrage nach Immobilien und Grundstücken auf den ländlichen - und auch städtischen - Flächen unserer Inseln, die starke Kontrolle der Verwaltung über die Rechtmäßigkeit dessen, was auf unserem Territorium gebaut oder getan wird, insbesondere durch die Agentur für territoriale Verteidigung, sowie die großen rechtlichen Einschränkungen für Gebäude und Nutzungen, insbesondere seit dem Inkrafttreten des neuen Bodengesetzes der Balearen (LUIB) am Ersten Januar 2018, hat zu unzähligen Anfragen und Bedenken bezüglich der möglichen Verjährung bestimmter Gebäude geführt, die oft der Schlüssel zu der Entscheidung sind, ob eine bestimmte Immobilie gekauft, verkauft oder ein Bau- oder Umbauprozess eingeleitet werden soll oder nicht.
In diesem Artikel wird die Frage der Verjährung von rechtswidrigem Bau und rechtswidriger Nutzung in klarer und schematischer Form dargestellt, unbeschadet der Tatsache, dass in der Praxis jeder Fall eigenständig, eingehend, spezifisch und analytisch behandelt werden muss.
Das wesentliche Element, von dem ausgegangen werden muss, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen das Städtebaurecht verjährt ist oder nicht, besteht somit darin, das Datum der Vollendung der Handlung zu bestimmen, die zu dem betreffenden Verstoß gegen das Städtebaurecht geführt hat, wobei die Beweislast, die Rechtfertigung und die Anerkennung der Handlung bei der verwalteten Person (im Allgemeinen dem Träger der Arbeiten) liegt, beispielsweise durch eine technische Bescheinigung eines Architekten, offizielle Luftaufnahmen (z. B. Estop), eine notarielle Urkunde usw., was in der Praxis einen zuverlässigen und entscheidenden Beweis erfordert.
Von hier aus haben wir zwei allgemeine Szenarien:
1.- Städtebauliche Handlungen oder Nutzungen vor dem 1. Januar 2018.
Wenn die illegale städtebauliche Handlung und/oder die illegale Nutzung vor dem 1. Januar 2018 vollständig abgeschlossen wurde, wird das alte Landgesetz der Balearen (LOUS) angewandt, das besagt, dass der schwere städtebauliche Verstoß nach acht Jahren ab dem Datum des vollständigen Abschlusses der Arbeiten (oder Nutzungen) und nach einem Jahr für geringfügige Verstöße vorgeschrieben ist, ab diesem Zeitpunkt könnte die Verwaltung nicht mehr die Wiederherstellung dieses Baus oder dieser Nutzung verlangen (zum Beispiel würden wir einen hypothetischen Abriss dessen, was illegal gebaut wurde, vermeiden).
Es ist wichtig zu betonen, dass die Tatsache, dass der Verstoß verjährt ist, nicht bedeutet, dass der städtebauliche Akt rechtmäßig wird, sondern vielmehr, dass er in einem Zustand der Rechtswidrigkeit oder Unordnung verbleibt - dessen Regelung in einem anderen Artikel analysiert wird - oder dass er in gewissem Maße legalisiert werden kann.
Von dieser allgemeinen Regelung gibt es Ausnahmen. Es gibt keine Verjährungsfrist für Handlungen von:
- Städtische Baugrundstücke auf ländlichem Grund.
- Handlungen oder Nutzungen, die auf geschützten ländlichen Böden verboten sind und durch das Gesetz ausdrücklich untersagt werden
- Veranstaltungen oder Nutzungen in öffentlichen Bereichen von besonderem Interesse, katalogisierten Bereichen, Gärten usw.
Finanzielle Sanktionen im Rahmen dieses ersten Abschnitts würden bei schwerwiegenden und sehr schwerwiegenden Sanktionen nach vier Jahren und bei geringfügigen Sanktionen nach einem Jahr verjähren.
2.- Städtebauliche Gesetze und Nutzungen nach dem 1. Januar 2018
Rechtswidrige städtebauliche Handlungen und Nutzungen, die nach dem 1. Januar 2018 vollständig abgeschlossen wurden, unabhängig davon, ob sie vor diesem Datum begonnen wurden, verjähren bei schweren und sehr schweren Verstößen ebenfalls nach acht Jahren und bei Verstößen, die als geringfügig eingestuft werden, nach einem Jahr, aber
UNTERLIEGEN IN KEINEM FALL DER VERJÄHRUNG:
A.- Rechtswidrige Handlungen oder Nutzungen auf allen Arten von ländlichen Grundstücken, einschließlich allgemeiner ländlicher Grundstücke (SRG).
B.-Und rechtswidrige Handlungen oder Nutzungen, die denkmalgeschützte Grundstücke oder Gebiete oder Gebiete von besonderem Interesse betreffen.
Und die Wirtschaftssanktionen im Rahmen dieses ersten Abschnitts würden nach vier Jahren auslaufen, wenn sie schwerwiegend und sehr schwerwiegend sind, und nach einem Jahr, wenn sie geringfügig sind.
Häufiger Praxisfall:
Eine der praktischen Fragen, die uns von Kunden in diesem Bereich gestellt werden, ist die folgende:
Wenn illegale Arbeiten auf allgemeinem Landwirtschaftsland zum Beispiel am 01.04.2013 abgeschlossen wurden und das neue LUIB am 01.01.2018 in Kraft trat, wann würde die Verjährungsfrist ablaufen? Die Antwort wäre der
01.04.2021, wobei die Tatsache, dass das neue Gesetz am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, irrelevant ist. Wir bestehen jedoch darauf, dass die tatsächliche und vollständige Beendigung dieser illegalen Arbeiten oder Nutzungen sehr gut akkreditiert sein muss.
Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, steht Ihnen unser Team von Illeslex Abogados zur Verfügung.
Feliu Martorell
Illeslex Abogados
Wir sind mit den für uns ausgeführten Arbeiten in allen Aspekten sehr zufrieden.
2020-05-21
Wir können keine Verbesserungsvorschläge geben, alles ist hervorragend verlaufen. Es wurde eine grossartige Arbeit geleistet, auch für verschiedene kleinere Angelegenheiten, die nach dem Kauf aufgetreten sind. Auf jeden Fall werden wir Sie an unsere englischen Bekannten weiterempfehlen.
2015-06-04
Wir sind mit dem Service sehr zufrieden.
2015-02-13