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Gesetzesänderungen für Unternehmer

Die Änderungen wurden im offiziellen Amtsblatt der Balearen am 29/07/2015 veröffentlicht

Die wichtigsten Änderungen sind:

Visa des Investors

• Zu den Begünstigten zählen Verwandte und volljährige Kinder sowie der Partner.

• Einführung der Möglichkeit der Beantragung eines Visums mittels eines Anzahlungsvertrags

Aufenthaltserlaubnis für Investoren

• Kann direkt beantragt werden, ohne vorheriges Visum des Investors

Unternehmer

Verfahrensverbesserungen

• Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verlängert die Gültigkeit der Aufenthaltssituation des Antragstellers bis zum Abschluss des Verfahrens.

• Die Vorlage des Antrags auf Erneuerung verlängert die Gültigkeit der Genehmigung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Verstärkung des Kontrollsystems

• Ausländer müssen während der Laufzeit des Visums die Bedingungen beibehalten, die ihnen bei Gewärhung desgleichen gegeben wurden.

• Jegliche Änderung muss vom Betroffenen der innerhalb von 30 Tagen der Zentrale von Grossunternehmen mitgeteilt werden.

• Die zuständigen Behörden können geeignete Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien  durchführen.

• Wird eine Nichteinhaltung ermittelt, kann die Behörde mit Begründung (mit vorheriger Anhörung) das Visum oder die Genehmigung beenden.

 

Quelle: ICEX SPANIEN Export- und Investitionen

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